Prophylaxe / PZR
Die Prophylaxe ist eine der wichtigsten Maßnahmen Ihre Zähne so lange wie möglich gesund zu halten. Durch Zahnbelag und den in ihm enthaltenen Bakterien (Streptococcus mutans und Laktobazillen) sowie deren Stoffwechselprodukte entsteht Karies. Wird dieser Zahnbelag nicht entfernt, so entwickelt sich im weiteren Verlauf zunächst eine Gingivitis und dann eine Parodontitis (fälschlicherweise bekannt als Parodontose). Hierbei wird der Zahnhalteapparat geschädigt und es kommt zum Knochenabbau mit Zahnverlust.
Diesem Problem können Sie vorbeugen, indem Sie regelmäßig zur Kontrolle und somit zur professionellen Zahnreinigung zu Ihrem Zahnarzt gehen. In unserer Praxis wird die professionelle Zahnreinigung von unseren Prophylaxehelferinnen durchgeführt, die hierfür eine spezielle Ausbildung absolviert haben.
Wie oft soll die PZR durchgeführt werden?
Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass eine Anwendung im Abstand von 3 -6 Monaten die ideale Ergänzung zum täglichen, gründlichen Putzen darstellt. Je nach dem erhobenen Befund wird Ihnen Ihr Zahnarzt den für Sie sinnvollen Rhythmus vorschlagen.
Ablauf:
- Entfernung harter und weicher Beläge mittels Hand- und Ultraschallinstrumenten
- Entfernung der Verfärbungen, die durch Kaffee, Tee und Nikotin hervorgerufen wurden, mit unserem Airflow (Pulver-Wasserstrahlgerät)
- Reinigung der Zahnzwischenräume mit Polierfeilen, Interdentalbürstchen, Zahnseide
- Politur zur Glättung der Zähne, um die Anhaftung der Bakterien zu erschweren
- Fluoridierung der Zähne zur Stärkung des Zahnschmelzes durch Remineralisierung
- Anweisung und Übung der individuell richtigen Zahnputztechnik
Wie funktioniert Airflow?
Die Beläge und Verfärbungen werden mit einem Gemisch aus Wasser, Luft und kleinsten Partikeln, die wie ein feiner Sandstrahl auf die Zähne gesprüht wird, optimal beseitigt. Das Pulver besteht aus Glycin, einer biologischen Aminosäure, die sich im Mundraum schnell auflöst und bedenkenlos geschluckt werden kann. Für den Patienten ist die Behandlung mit dem Pulver-Wasserstrahlgerät schmerzfrei.
Parodontologie / Zahnfleischbehandlung (Tätigkeitsschwerpunkt)
- Was ist das?
Die Parodontitis ist eine schmerzlos und schleichend verlaufende entzündliche Erkrankung des Zahnbettes, die – wenn sie nicht behandelt wird – zum Verlust der Zähne führt. Es wird angenommen dass zwischen 60 und 70% aller Zahnverluste durch eine Parodontitis verursacht werden. Aber diese Erkrankung führt nicht nur zu Zahnverlust, sondern scheint auch andere weitreichende Folgen zu haben: - erhöhtes Risiko für Schlaganfälle, koronare Herzkrankheiten und Diabetes mellitus
- erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt
- Knochendegeneration im Ober- und Unterkiefer
Ursachen:
Die Parodontitis ist eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates, die durch Bakterien verursacht wird. Die Bakterien befinden sich zunächst auf Zahnbelägen und Zahnstein. Wenn diese Ablagerungen nicht beseitigt werden, bilden sich am Zahnrand Taschen, in denen sich die Bakterien unter für sie optimalen Bedingungen vermehren können. Das Zahnfleisch versucht eine Invasion dieser Bakterien in die Tiefe zu verhindern, es entsteht eine Entzündungsreaktion, das Zahnfleisch schwillt an, ist gerötet und es kommt zu Blutungen.
In diesem Stadium (Gingivitis) ist in der Regel eine Ausheilung mit einfachen Therapien möglich. Gründliche Zahnreinigung, Beseitigung aller irritierenden Stellen (Füllungsränder etc.), gute häusliche Mundhygiene genügen.Wenn diese frühe Behandlung der Gingivitis nicht vorgenommen wird, kann es im weiteren Verlauf durch die immer tiefer werdenden Taschen mit einer immer stärker werdenden Entzündung zu einem Abbau von Knochen kommen. Schließlich kommt es zu einer Lockerung und zum Verlust des Zahnes.
Therapie:
- Der erste Schritt ist die Vorbehandlung. Die Zahnoberflächen werden gereinigt und poliert (siehe professionelle Zahnreinigung). Wichtig ist anschließend eine gute häusliche Mundhygiene, um eine Neuerkrankung möglichst zu verhindern.
- Es muss eine genaue Diagnostik mit Röntgenaufnahmen und Taschenmessung durchgeführt werden, um für jeden Zahn die notwendigen Therapiemaßnahmen festlegen zu können.
- Anschließend erfolgt die Reinigung der Wurzeloberflächen und der Zahnfleischtaschen. In lokaler Anästhesie werden die Wurzeln mit Hand- und feinen Ultraschallinstrumenten gesäubert und geglättet. Diese Behandlung ist wenig belastend und wird unter Lokalanästhesie durchgeführt.
- Nach ca. 2 bis 3 Monaten hat sich der Zustand in der Regel deutlich gebessert. Zu diesem Zeitpunkt startet die unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Sollte dies nicht der Fall sein, muss jetzt nach den Ursachen gesucht werden. Dies kann z.B. eine nicht ausreichende Mundhygiene, Kronen oder Prothesen, die die Hygiene erschweren oder bestimmte Bakterienarten sein, die eine andere Behandlungsstrategie erfordern. Jetzt muss über die weiteren Behandlungsmaßnahmen entschieden werden.
- Falls erforderlich werden jetzt die parodontal chirurgischen Behandlungen vorgenommen. Dabei wird das Zahnfleisch vom Zahn gelöst, die Zahnwurzeln können auch an Stellen gereinigt werden, die in der ersten Behandlungsphase nicht zugänglich waren, es können Knocheneinbrüche aufgefüllt werden und – wo möglich – die Regeneration von Knochen mit Proteinen unterstützt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht sind diese Behandlungen nur sehr selten und bei sehr ungünstigen Voraussetzungen schmerzhaft. Neue Techniken aus der plastischen Chirurgie in Verbindung mit mikrochirurgischem Vorgehen erlauben ein äußerst schonendes Vorgehen mit einer sehr kurzen Heilungsphase.
- Die regelmäßige professionelle Zahnreinigung, eine gute Mundhygiene und die konsequente Nachsorge durch den Zahnarzt sind von entscheidender Bedeutung für einen nachhaltigen Behandlungserfolg. Nur so können neu beginnende Entzündungen sofort erkannt und behandelt werden. In regelmäßigen und kurzen Abständen müssen die Taschen Gemessen werden und die verbliebenen tiefen Taschen nachgereinigt werden.
Implantologie (Tätigkeitsschwerpunkt)
Wenn Zähne bereits verlorengegangen sind, können sie in vielen Fällen durch Implantate ersetzt werden. Implantate sind meist aus Titan und werden wie Schrauben in den Kiefer eingebracht.
Nach einer Einheilzeit von 3-6 Monaten können sie dann belastet werden. Sie werden mit Kronen oder Brücke versorgt oder dienen der zusätzlichen Stabilisierung herausnehmbaren Zahnersatzes. Implantate bieten einen hervorragenden Kaukomfort, da sie sich wie die eigenen Zähne anfühlen.
Gesunde Nachbarzähne müssen in den meisten Fällen nicht beschliffen werden, um eine Zahnlücke zu schließen. Der Kieferknochen wird erhalten und bildet sich nicht zurück, da er wie durch eigene Zähne gewohnt belastest wird.
Beim zahnlosen Patienten bieten Implantate eine gute Möglichkeit, wackelnde Prothesen zu stabilisieren.
Alterszahnheilkunde (Tätigkeitsschwerpunkt)
Auch im Alter ist eine gute Mundgesundheit von oberster Wichtigkeit, da viele Herz- und Allgemeinerkrankungen mit Problemen der Mundgesundheit und Mundhygiene assoziiert sind.
Ein wichtiger Bestandteil der Alterszahnheilkunde ist die zugehende Pflege bzw. Behandlung. Hier besuchen wir Alters- und Pflegeheime um kontinuierlich und in Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal vor Ort die Mundpflege zu gewährleisten und zu verbessern.
Auch einige Behandlungen können in der Pflegeeinrichtung erfolgen. So kann meist die Anzahl der Besuche in der Zahnarztpraxis deutlich reduziert werden.
Hierzu zählen vor Allem Unterfütterungen, Reparaturen sowie die Neuanfertigung von Zahnersatz oder Behandlung von Druckstellen. Ebenfalls kann vor dem Besuch in der Praxis der Behandlungsbedarf festgestellt werden, sowie die zeitliche Planung durchgeführt werden. Unser Angebot richtet sich hauptsächlich an Pflegeheime.
In dringenden Fällen führen wir aber auch Hausbesuche in Privatwohnungen durch. Bitte beachten Sie hier jedoch, dass dies nur in räumlicher Nähe zur Praxis möglich ist.
Konservierende Zahnheilkunde
Füllungen:
Ist Zahnhartsubstanz einmal verlorengegangen, muss sie wieder hergestellt werden, indem der Zahn eine „Füllung“ bekommt.
Wurde früher Amalgam verwendet, so stehen heute zahlreiche zahnfarbene Füllungsmaterialien zur Verfügung. Kleine Defekte können dabei mit Kunststoffmaterialien – Kompositen – wieder ergänzt werden. Bei umfangreichen und größeren Zahnhartsubstanzverlusten werden Keramik-Werkstoffe, die im zahntechnischen Labor verarbeitet werden, verwendet. Auch die Verwendung von Edelmetall ist möglich.
Inlays:
Die im zahntechnischen Labor hergestellten Keramik- oder Gold-Füllungen (Inlays) werden vom Zahnarzt eingeklebt.
Kronen:
Ist die verlorengegangene Zahnhartsubstanz auf Dauer nicht durch Füllungen zu erhalten, so muss eine Krone – eine vollständige Ummantelung des Zahnes – hergestellt werden. Der Unterbau der Krone ist in der Regel aus Metall, welches mit zahnfarbenen Keramik umkleidet wird.
Veneers / Verblendschalen:
Veneers sind hauchdünne, lichtdurchlässige Keramikschalen, die mit einem Spezialkleber auf die Zahnoberfläche aufgeklebt werden. Es ist eine Zahnsubstanz schonende und minimalinvasive Versorgungsart, da der Zahn nur wenig beschliffen werden muss. Verfärbungen, leichte Zahnfehlstellung sowie kleinere Zahnlücken können dadurch optimal behandelt und behoben werden.
Prothetik / Zahnersatz
Brücken:
Fehlende Zähne können funktionell auf ästhetische Art durch eine festsitzende Brücke ersetzt werden. Die Nachbarzähne sind die tragenden Pfeiler. Es sind vollkeramische und metallisch unterstützte Keramik verblendete Brücken möglich.
Kombinierter Zahnersatz:
Fehlen mehrere Zähne in unterschiedlichen Kieferbereichen können sie durch diese Art des Zahnersatzes ersetzt werden. Restzähne erhalten Kronen in die funktionelle Verbindungselemente eingearbeitet werden. Kombinierter Zahnersatz hat einen sicheren Halt, verbleibt im Mund und kann zur Reinigung herausgenommen werden.
Hier gibt es verschiedene Varianten: Modellgussprothesen, Geschiebenprothesen und Teleskopprothesen.
Vollprothesen oder Totalprothesen:
Bei völligem Zahnverlust bleibt – neben der Implantologie – als Versorgungslösung nur die Vollprothese. Durch Unterdruck findet sie Halt am Kiefer und „saugt“ sich an der Schleimhaut fest. Vor allem Im Unterkiefer empfiehlt es sich den Prothesenhalt durch Implantate oder Miniimplantate zu verbessern.
Endodontie / Wurzelkanalbehandlungen
Sind Bakterien durch eine tiefe Karies in das Innere eines Zahnes eingedrungen, so kommt es zur Entzündung des Zahnnervs. Nicht immer ist das mit starken Schmerzen verbunden. In einigen Fällen „stirbt“ der Nerv langsam ab und es verläuft unbemerkt für den Patienten.
Die Entzündung kann sich jedoch weiter in den Kieferknochen ausbreiten. Es entsteht ein Granulom oder eine Zyste und als Folge kann der gesamte Organismus belastet werden. So werden heute Herz-Kreislauferkrankungen, Herzinfarkt, Fehlgeburten damit in Verbindung gebracht.
Die einzige Möglichkeit den Zahn zu erhalten ist die Wurzelkanalbehandlung – endodontische Behandlung.
Dabei wird mit kleinen Feilen und chemischen Spülungen das erkrankte Nervengewebe entfernt und der Wurzelkanal desinfiziert. Anschließend wird der Wurzelkanal hermetisch abgedichtet mit einer Wurzelfüllung und einem bakteriendichten Kunststoffverschluß.
Diese Behandlung erfordert viel Sorgfalt und Zeit, um den betroffenen Zahn auf Dauer zu erhalten.
Kein Implantat ist so gut wie das Original. Die Wurzelkanalbehandlung (Endodontie) ist immer der Versuch, den Zahn zu erhalten. In unserer Zahnarztpraxis in Karlsruhe erfolgen Wurzelbehandlungen mit maschineller Aufbereitung unter Zuhilfenahme der elektrometrischen Längenbestimmung und elektrophysikalischen Aufbereitung, wodurch die Qualität deutlich optimiert wird. Für Sie bedeutet das: Die Prognose einer erfolgreich durchgeführten Wurzelbehandlung liegt beinahe doppelt so hoch. Die Wahrscheinlichkeit von Folgebehandlungen ist entsprechend gering.
Kinderbehandlung
Frühbehandlung:
Gerade bei Kindern ist die Zahngesundheit für die natürliche Entwicklung äußerst wichtig. Wir empfehlen generell den ersten Zahnarztbesuch ab dem vollendeten 1. Lebensjahr wahrzunehmen.
Im Vordergrund stehen Beratung der Eltern bezüglich der Mundgesundheit. Ebenfalls sit es sehr wichtig die Kinder an die Situation beim Zahnarzt zu gewöhnen. Es werden Themen wie Fluoridierung, Schnuller, Trinkflasche und Ernährung besprochen. Weitere Termine sollten halbjährlich stattfinden, so dass sich eine positive Beziehung zum Zahnarzt aufgebaut werden kann.
Kinderprophylaxe / Individualprophylaxe:
Da die eigenen Zähne ein Leben lang halten sollen, ist die richtige Pflege der Zähne entscheidend, um dieses Ziel zu erreichen. Im Rahmen der durch die gesetzliche Krankenkassen vorgegebenen IP-Leistungen (Individualprophylaxe) wird diese Leistung durch geschultes Fachpersonal, Zahnärzte und Prophylaxe- Helferinnen durchgeführt, die im Umgang mit Kindern geübt sind. Nach dem 6. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Versiegelung bleibender Backenzähne.
Behandlung:
In vielen Fällen ist die Behandlung von Kindern ganz normal in der Praxis möglich. Bei sehr kleinen Kindern oder bei sehr großem Behandlungsbedarf ist unter Umständen jedoch die Überweisung zum Spezialist für Kinderbehandlung notwendig. Hier kann die Behandlung in Einzelfällen auch in Vollnarkose erfolgen.
Bleaching / Zahnaufhellung
Jeder Mensch hat eine unterschiedliche Zahnfarbe. Diese kann sich durch Farbstoffe, die wir mit Nahrungs- und Genussmitteln (Kaffee, Tee, Gewürze, Tabak, Rotwein, etc.) zu uns nehmen, verändern. Außerdem werden die Zähne mit zunehmendem Lebensalter dunkler.
Beläge werden durch die professionelle Zahnreinigung entfernt. Die in den Zahn eingelagerten Verfärbungen sind jedoch nur mittels „Bleichen“ = Zahnaufhellung = Bleaching zu beseitigen. Grundsätzlich kann jede Zahnfarbe deutlich verbessert werden. Die Wirkung hält bis zu 3 Jahre an.
- In-Office-Bleaching:
Das Bleaching wird in der Zahnarztpraxis in nur einer Sitzung durchgeführt. Hier sind in der Regel die besten Ergebnisse zu erzielen. - Internal Bleaching:
Hierbei Spezialverfahren, um einzelne durch Wurzelbehandlung oder abgestorbene Neven dunkler gewordenen Zähne aufzuhellen. Hierbei wird das Bleichmittel in den Zahn gegeben und dort 1-2 Tage belassen. Es sind mehrere Termine notwendig. Die Ergebnisse sind jedoch sehr gut und schonen die Zahnhartsubstanz. - Home-Bleaching:
Für den Patienten werden spezielle Schienen angefertigt, in die das Bleichmittel eingebracht wird. Bas Bleaching kann durch den Zahnarzt angeleitet und zu Hause durchgeführt werden und entsprechend oft wiederholt werde, bis das gewünschte Ergebnis erzielt wurde.
Preise
Aufgrund berufsrechtlicher Bestimmungen ist es nicht erlaubt, mit Preisen zu werben. Daher ist es auch verboten, Preise auf der Homepage zu veröffentlichen. Unsere Preise richten sich nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Der Faktor und somit der Preis wird dabei individuell nach der Schwierigkeit festgelegt.
Kassenpatienten:
Für Kassenleistungen fallen bei Behandlungen nicht zwangsläufig kosten an. Die Krankenkassen erstatten Ihnen zahnmedizinische Behandlungen unter den Voraussetzungen, dass diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht übernommen. Ihnen steht es jedoch frei, Behandlungen oberhalb des Kassenniveaus durchführen zu lassen. In einigen Fällen wie bei Füllungen und Zahnersatz wird der Kassenanteil direkt abgezogen.
Privatpatienten und Zuzahlerpatienten:
Bei unserer Abrechnung folgen wir den Abrechnungsbestimmungen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). In einigen fällen kann es vorkommen, dass Behandlungen durchgeführt werden die nicht in der GOZ vorhanden sind. In diesen Fällen werden Analogpositionen verwendet. Es ist möglich, dass diese nicht von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zahnzusatzversicherung erstattet werden.
Da der Punktwert für Leistungen der GOZ seit 1989 (ja, Sie haben richtig gelesen) nicht mehr erhöht wurde, lassen sich Behandlungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad bzw. erhöhtem Behandlungsaufwand unterhalb des Steigerungsfaktors von 3,5x nicht mehr wirtschaftlich durchführen. In diesen Fällen werden Sie jedoch zuvor Informiert, da es möglich ist, dass Ihre private Krankenversicherung oder Zahnzusatzversicherung den Betrag, der den Faktor von 3,5x überschreitet, nicht erstattet.